Zitat:
Original geschrieben von Pinguin
Nun ja - Du bezahlst natürlich nur das Entleihen - aber letztlich bist Du auch für die 1000¤ Warenwert verantwortlich. Und die Verantwortung über diese, d.h. auch im Zweifelsfall das Testset von 1000¤ zu ersetzen, dürfte wohl nicht mehr unter den TG-§ fallen, oder?
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Das sehe ich durchaus auch so. Ich denke aber auch, das wäre erst im zweiten Schritt aufzudröseln, dazu fehlt mir aber Zeit, Geduld, mich wieder einzulesen, und nicht zuletzt auch Kenntnisse. Hallo Volkmar

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