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Alt 18.04.2009, 14:07
Matousek Matousek ist offline
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AW: Oberliga 2008 / 2009 - Herren

Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe WO - D
AB Südd. TTV 1. Juni 2008 21
18.3.1 Aufstieg in die Oberliga:
Oberliga Bayern: zwei Mannschaften des Bayerischen Tischtennis-Verbandes
Oberliga Baden-Württemberg: eine Mannschaft aus der Badenliga und eine Mannschaft aus
der Verbandsliga Württemberg-Hohenzollern
Oberliga Sachsen: zwei Mannschaften des Sächsischen Tischtennis-Verbandes
18.3.2 Verzichtet ein Meister auf den ihm zustehenden Aufstieg, so wird er nacheinander durch
eine der beiden in der Tabelle nächstplatzierten Mannschaften ersetzt. Dies gilt nicht bei einem
Verzicht auf die Teilnahme an Entscheidungsspielen.
18.3.3 Sind durch Spielklassenaufteilung mehrere gleichberechtigte Aufstiegsanwärter vorhanden,
gilt folgende Regelung:
- bei zwei untergeordneten Spielklassen steigen beide Aufstiegsanwärter auf.
- bei mehr als zwei Aufstiegsanwärtern sind Entscheidungsspiele anzusetzen, ggf. ist
ein Entscheidungsturnier auszutragen.
- verzichtet einer der möglichen zusätzlichen Aufstiegsanwärter, so wird er nicht durch
die nächstplatzierte Mannschaft ersetzt.
18.3.4 Steigt in einer Spielklasse und Gruppe die Anzahl der Mannschaften über die Sollstärke,
dann steigt am Ende der anschließenden Spielrunden so lange eine Mannschaft mehr ab,
bis die Sollstärke wieder erreicht ist.
18.3.5 Werden zur Auffüllung einer Spielgruppe auf den Sollstand über den normalen Aufstieg hinaus
zusätzlich Mannschaften benötigt, so werden diese in folgender Reihenfolge herangezogen:
- bester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe,
- Sieger des Entscheidungsspiels bzw. Entscheidungsturniers
- Zweiter des Entscheidungsturniers bzw. Verlierer des Entscheidungsspiels
- zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe.

Eine Auffüllung der Spielklassen nach der Klasseneinteilung ist nicht mehr möglich.
18.3.6 Die süddeutschen Absteiger aus der 2. Bundesliga werden in die Regionalligen Süd eingereiht.
Mannschaften, die aus der 1. oder 2. Bundesliga zurück ziehen, können in der folgenden
Spielzeit in der Regionalliga oder in der Oberliga spielen. Sie werden dabei wie Absteiger
aus der nächst höheren Liga behandelt.
19 Streichung, Zurückziehung
19.1 Streichung oder Zurückziehung einer Mannschaft zieht den Abstieg zumindest in die nächst
tiefere Klasse oder in die Spielklasse der nächst tieferen Mannschaft nach sich. Alle von dieser
Mannschaft ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt. Falls eine andere als die
unterste Mannschaft eines Vereins gestrichen wird, sind alle weiterspielenden Mannschaften
umzubenennen.
Im Einzelnen gilt:
19.1.1 Mannschaften, die bis zum Meldetermin für die nächste Spielzeit für die ihr zustehende
Spielklasse nicht wieder gemeldet werden, beeinflussen die Auf- und Abstiegsregelung
nicht. Diese Mannschaften werden ersatzlos gestrichen.
19.1.2 Mannschaften, die bis zum Meldetermin für die nächste Spielzeit für die Ihr zustehende
Spielklasse zunächst gemeldet aber bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Mannschaftsaufstellungen
zurückgezogen werden, werden ebenfalls ersatzlos gestrichen.
19.1.3 Mannschaften, die während der laufenden Spielzeit zurückgezogen werden, gelten als
Absteiger. Alle von dieser Mannschaft ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt.
19.1.4 Mannschaften, die während der Spielzeit insgesamt dreimal einen Mannschaftskampf
kampflos abgeben, werden aus der betreffenden Spielklasse gestrichen.
19.1.5 Mannschaften, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung und/oder
Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst haben, können
vom Sportwart aus der Spielklasse gestrichen werden.
19.1.6 Der Meldetermin und der Termin zur Abgabe der Mannschaftsaufstellung werden vom Sportausschuss
festgelegt und im Rahmenterminplan veröffentlicht.

Geändert von Matousek (18.04.2009 um 14:09 Uhr)
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