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Alt 19.04.2009, 10:52
AlBundy AlBundy ist offline
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Sagen wir mal so: Eine 100% wasserdichte Regelung sollte anders formuliert sein.
Mit gutem Beispiel geht der BTTV voran. Auch wenn es die meisten kennen, stelle ich mal WO G5 hier rein:

G 5 Zusätzlicher Aufstieg
Werden zur Auffüllung einer Spielgruppe auf den Sollstand über den normalen Aufstieg (G 4) hinaus zusätzlich Mannschaften benötigt, so werden diese bei entsprechender Meldung im offiziellen Ligenverwaltungsprogramm in folgender Reihenfolge herangezogen:
1. Bester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe und – gleichberechtigt – Mannschaften, die sich freiwillig in eine tiefere Liga einreihen ließen.
2. Dritte Mannschaft der normalen Aufstiegsqualifikation (Endtabelle bei einer untergeordneten Liga).
3. Sind zwei Ligen untergeordnet, steigen beide Tabellenzweiten ohne Entscheidungsspiel auf. Bei mehr als zwei untergeordneten Ligen steigen nach einem Entscheidungsturnier nur so viele Mannschaften auf, bis die Sollstärke der Liga erreicht ist.
4. Zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe.
5. Weitere Mannschaften analog unter 2.
6. Weitere Mannschaften analog unter 3., jedoch Tabellendritten
7. Verzichtende Mannschaften werden in dieser Reihenfolge übersprungen.

Das ist eine richtig klare Formulierung, in der es keine Fehldeutungen gibt.

Für mich entscheidend dafür, dass es kein Entscheidungsspiel zwischen den Zweiten gibt, ist 18.3.3 (zitiere ich nicht nochmal). Meine Interpretation davon: Bei mehr als zwei untergeordneten Ligen kann es Entscheidungsspiele bzw. ein Entscheidungsturnier geben (unter gewissen Umständen); bei genau zwei untergeordneten Ligen sind Entscheidungsspiele aber nicht anzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass das nicht komplett eindeutig formuliert ist.
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