Zitat:
Zitat von Marco H aus T in B
Das ist nicht ganz korrekt! Man muss keinen SPV beantragen, sondern eine Einstufung in eine "tiefere als der Spielstärke entsprechenden Mannschaft". Der Staffelleiter bestimmt dann, in welchen "höheren Mannschaften" man nicht mehr mitwirken darf. Daraus folgt als logische Konsequenz: Wenn der Staffelleiter keine Mannschaften benennt, hat man auch keinen SPV.
Die eigentliche Frage ist nur, was man unter "beantragen" versteht. Ich bin kein Jurist, aber evtl. ist die Einreichung einer Mannschaftsaufstellung, die ja erst noch genehmigt werden muss und nicht selten umgestellt wird, als eine solche "Beantragung" anzusehen. In der Regel steht nämlich nichts von einem "gesonderten Antrag" oder ähnlichem. Somit wäre alles korrekt verlaufen und ja, wir haben nicht nach Spielstärke aufgestellt! 
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DE 16.4 Sperrvermerk
- Spieler, die in einer tieferen als ihrer Spielstärke entsprechenden Mannschaft spielen wollen, können auf BEGRÜNDETEN ANTRAG, in die Spitze der gewünschten unteren Mannschaft eingereiht werden, verlieren aber während der gesamten Spielzeit das Recht, in den vom Klassenleiter zu bestimmenden höheren Mannschaften mitzuwirken.
Ich bin auch kein Jurist, aber die Einreichung einer Mannschaftsaufstellung ist wohl kaum ein begründeter Antrag.