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Nochmal....die Regel 4.3 im Teil A und 2.1.1 und 2.1.3 im teil B regeln das eigentlich ganz klar. (Sorry, ich habe Sie nur in Papierform und mag sie nicht abtippen). Die Belaege muessen zugelassen sein und Gummi und Schwamm gehoeren zusammen!!! Also braucht das Gesamtprodukt Belag eine Zulassung und die ist im beschiebenen Beispiel nicht gegeben.
Es waere genau nicht regulaer, aus 2 zugelassenen Hoelzern eins zusammenzubauen.
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