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Wenn die Problematik irgendwo geregelt wäre, wäre alles sehr klar. Es geibt jedoch in keiner Liste, die ich bisher gesehen habe, irgendwelche Angaben zum Schwamm. In China werden die beiden Bestandteile des Belages getrennt hergestellt und verkauft. Daher bin ich immer noch der Meinung, das der Belag auch ohne Schwamm erlaubt sein müßte. Bei den meisten mittleren oder langen Noppen gibt es eine 0X Version. Daher müßte in diesen Fällen die Entfernung des Schwammes definitiv erlaubt sein (wäre auch unmöglich zu kontrollieren). Im Falle des Twister steht aber nur die Version mit 1.5 mm Schwamm im Katalog. In der Zulassungsliste ist aber nur aufgeführt, Donic Twister 40 ohne Angaben zu irgendwelchen Schwämmen. Bei Butterfly ist auch nur ein Faint Long II aufgeführt, einen Hinweis auf die Version mit dem Kawa-Schwamm findet sich in der Liste nicht. Wenn offiziell eine Kontrolle des Schwamm-Teils eines Belages ermöglicht werden soll, muß der Schwamm eindeutig gekenntzeichnet werden (wird im Gegensatz zu Belägen fast nie gemacht), und die entsprechenden Kennzeichen müßten in der Liste aufgeführt werden. Ohne Kennzeichnung kann ich auch einen anderen 1.5 mm Schwamm unter das Obergummi kleben. Dies wäre (halbwegs saubere Arbeit vorausgesetzt, nicht nachweisbar. Zum anderen fallen Schwämme auch unterschiedlich aus. Die Härte und Dicke variert doch um einiges.
Alle mir bekannten Hinweise sprechen dafür, das ich einen beliebigen Schwamm unter ein zugelassenes Obergummi kleben kann, solange die Gesamtdicke unter 4 mm bleibt, oder auch den Schwamm ganz entfernen kann, falls es sich um einen zugelassenen Noppen außen Belag handelt. In der Praxis dürfte es fast nie Probleme geben, da niemand alle Varianten jeden Belages kennt. Solange das Obergummi zugelassen ist und der Belag auch sonst den Regel entspricht (Schwammdicke ...), wird es keine Reklamationen geben. Eine Schwammkontrolle wäre ohne das Entfernen des Belages vom Schläger auch sehr schwierig, und würde selbst bei Frischklebern (jetzt ist mein schöner Klebejob versaut, ich kann nicht mehr mit dem Schläger spielen) zu heftigsten Protesten der Betroffenen führen.
Was mir fehlt ist eigentlich nur eine Regel, die diesen Streitpunkt entgültig klärt, oder auch eine fundierte Interpretation der Paragraphen. Aber selbst die Schiedsrichter scheinen hier überfordert ... (die einfache Behauptung, das darf nicht sein, ohne plausible Erläuterung stellt mich leider nicht zufrieden).
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