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AW: Antrag auf Vorstandswahlen für den STTB
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, verhält es sich doch wie folgt:
Eine Satzungsänderung könnte durch die Mitgliederversammlung nur erfolgen, wenn zu einer Mitgliederversammlung ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Da der derzeitige "Vorstand", "Präsidium", was auch immer, jedoch nicht im Vereinsregister eingetragen wurde und somit nicht rechtswirksam vertretungsberechtigt ist, besitzt er auch nicht die Befugnis, ordnungsgemäß zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen.
Daher sind auch alle Beschlüsse, die in einer solchen, nicht ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung verabschiedet werden, nicht wirksam.
Denn das Amtsgericht würde dies als groben Mangel ansehen und um Nachbesserung bitten.
Daher scheint wohl die einzige Möglichkeit, die bleibt, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach der Satzung von 1998 einberufen wird, in der dann ein tatsächlich legitimierter Vorstand gewählt wird, der dann auch rechtswirksam ins Vereinsregister eingetragen wird.
Hier stellt sich für mich nur die Frage, wer zu einer solchen außerordentlichen Mitgliederversammlung tatsächlich einladen darf. Der Vorstand von 1998 ? Das kann wohl nicht sein. Hier sollte mal beim Amtsgericht nachgefragt werden, wie das ordnungsgemäß vonstatten zu gehen hat.
Wenn dann endlich ein neuer Vorstand im Vereinsregister eingetragen wurde, kann dieser dann zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einladen, auf der eine Neufassung der Satzung beschlossen wird.
Allerdings sollten die Verantwortlichen dann mal jemanden, der was davon steht, also z.B. einen Rechtsanwalt oder Rechtspfleger, auf den Satzungsentwurf draufschauen lassen, dass nicht doch noch irgendwelche Mängel darin enthalten sind.
So habe ich zumindest den ganzen Sachverhalt verstanden.
Sportliche Grüße
Snoopy
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