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Zitat von EvilTribalSnoop
Hier stellt sich für mich nur die Frage, wer zu einer solchen außerordentlichen Mitgliederversammlung tatsächlich einladen darf. Der Vorstand von 1998 ? Das kann wohl nicht sein. Hier sollte mal beim Amtsgericht nachgefragt werden, wie das ordnungsgemäß vonstatten zu gehen hat.
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Es wurde beim Amtsgericht nachgefragt und dort wurde die Auskunft erteilt, dass der Vorstand von 1998 einladen muss. Daher ist die Einladung auch von Hermann Leinenbach unterschrieben.
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Allerdings sollten die Verantwortlichen dann mal jemanden, der was davon steht, also z.B. einen Rechtsanwalt oder Rechtspfleger, auf den Satzungsentwurf draufschauen lassen, dass nicht doch noch irgendwelche Mängel darin enthalten sind.
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Soweit ich weiß, hat das Amtsgericht auch die jetzige Vorgehensweise mit Satzungseintragung und anschließenden Neuwahlen vorgegeben.
Was ich auch nicht verstehe, ist, warum die Satzung so nicht eingetragen werden können soll. Meines Wissens nach wurde die in den letzten Monaten von verschiedenen Stellen (mehrere Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Amtsgericht...) intensiv geprüft bis die jetzige Version fertig war, so dass ich eigentlich davon ausgehe, dass es da keine Probleme geben sollte.
Das war ja auch der Grund dafür, warum es sich einige Monate hingezogen hat, bis eine Versammlung einberufen werden konnte und wir diese nicht schon Ende 2008 hatten.