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AW: Relegationsspiele
Die Stimme aus Oberbayern.
Vllt kann ich hier mal behilflich sein?
Durchführungsbestimmungen für Aufstiegsspiele (Relegation)
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07/2008
Auszug:
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19. Der Sieger der Relegationsrunde erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg.
Dieses Recht ist auf den Sieger beschränkt.
20. Sofern eine Spielklasse nach direktem Auf- und Abstieg, Relegationsaufstieg, freiwillige
Meldung in eine tiefere Klasse, Ausscheiden von Mannschaften (Verzicht) und
Auffüllen der übergeordneten Liga noch nicht ihre Sollstärke gemäß G 1 erreicht hat,
wird die Spielklasse in folgender Reihenfolge aufgefüllt:
- Platz 2 der Relegationsrunde,
- Mannschaften, die sich gemäß WO G 3 zusätzlich in die Liga einreihen ließen
- bester Absteiger der aufzufüllenden Spielgruppe
- Platz 3 der Relegationsrunde (falls ausgespielt)
- Platz 4 der Relegationsrunde (falls ausgespielt)
21. Sofern die Spielklasse danach immer noch nicht ihre Sollstärke erreicht hat, wird
gemäß WO G 5 (zusätzlicher Aufstieg) aufgefüllt, sofern noch nicht berücksichtigt.
22. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit zur Auffüllung sind Mannschaften, die gemäß
WO G 7 während der Spielzeit zurückgezogen haben oder aus der Spielklasse
gestrichen worden sind und Mannschaften, welche die Teilnahme an der Relegation
verweigert haben.
23. Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Vorstand Sport am 24.04.2008
ratifiziert und treten mit Veröffentlichung in Kraft!
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