Hi,
nun aber von mir auch noch was zum Thema
Die Begründung, die Michael anbringt, reicht m.E. nicht aus, den beidhändigen Schlag als verboten zu erklären, denn ob eine Schlägerhand und ein freie Hand beim Schlag definiert ist, ist erstmal unerheblich. Die Frage ist, ob der Rückschlag vorschriftsmäßig war, denn laut A 10.1.2 erzielt der Spieler einen Punkt, wenn seinem Gegner kein vorschriftsmäßiger Rückschlag gelingt.
Ein "vorschriftsmäßiger Rückschlag" ist so definiert, dass der Ball so geschlagen werden muss, dass er über die Netzgarnitur oder um sie herum in das gegnerische Spielfeld springt oder es berührt, und zwar entweder direkt oder nach Berühren der Netzgarnitur. Das hat der Spieler geschafft.
Wie aber schlägt ein Spieler einen Ball? Laut A 5.7 schlägt ein Spieler den Ball, wenn er ihn im Spiel mit dem in der Hand gehaltenen Schläger oder mit der Schlägerhand unterhalb des Handgelenks berührt.
Trotz beidhändiger Schlägerhaltung berührt der Spieler den Ball mit dem "in der Hand gehaltenen" Schläger. In diesem Fall ist es m.E. egal, ob eine Schlägerhand definiert ist, oder nicht. Würde der Spieler den Ball unterhalb des Handgelenks treffen, müsste seinem Gegner der Punkt zugesprochen werden, da eben in dem Moment keine Schlägerhand definiert ist.
Wenn der Spieler mit beidhändiger Schlägerhaltung die Spielfläche berührt (was m.E. auch nicht gerade vorteilhaft für diesen Spieler ist), schließe ich mich difu an - es gibt eben in dem Moment keine freie Hand, also auch keinen Punktverlust. Ich frage mich sowieso, woher diese Regelung stammt - möglicherweise aus der Steinplattenzeit: "Aufstützen verboten!"
Gruß.