Die hessiche Lehrmeinung lautet, daß das Schlagen mit beiden Händen nicht erlaubt ist.
Die Begründung ist, wie oben auch schon erwähnt, daß der Spieler dann keine freie Hand mehr hat. Sinn und Zweck dieser Regel bzw. der -auslegung möchte ich dabei mal ignorieren.
Wenn der SRA des DTTB jedoch ebenfalls dieser Meinung ist, dann ist das für den DTTB und damit für uns verbindlich, denn der DTTB-SRA hat eindeutig die Befugnis, verbindliche Regelauslegungen, die über den Regeltext hinausgehen, festzulegen. Noch dazu ist es im dts veröffentlicht.
Solange da also keine gegenteilige Veröffentlichung des zuständigen Gremiums kommt, ist das für mich als SR im Bereich des DTTB unstrittig.
Über Sinn oder Unsinn kann man gerne diskutieren - aber ohne mich
Gruß Ralph