Hab endlich die PDF auf der TTVN Seite wiedergefunden...man ist das eine verkorkste Übersicht:
Zitat:
Hat ein Spieler mit einem vergleichbaren Bilanzwert in einer Mannschaft
alle Einzelspiele gewonnen oder alle Einzelspiele verloren, gilt der
Bilanzwert als bedingt vergleichbar. In beiden Fällen kommen die Bilanzwertdifferenzen
gemäß WO/AB I 4 f und deren Konsequenzen uneingeschränkt
zur Anwendung. Darüber hinaus kann ein Spieler ohne
Einzelniederlage ggf. innerhalb der Mannschaftsmeldung noch höher
platziert werden, und ein Spieler ohne Einzelsieg kann ggf. noch tiefer
platziert werden, als es die Bilanzwertdifferenzen fordern bzw. zulassen.
Die Entscheidung trifft die spielleitende Stelle.
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Heisst für mich: Wenn ein
bedingt vergleichbarer Wert (also "zu Null") vorliegt, liegt es im Ermessen des Staffelleiters ob er die Umstellung zulässt, auch wenn sie gemäß der Umstellungsforderung nicht durchführbar ist.