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Alt 01.05.2009, 10:28
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
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mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Zitat:
Zitat von KÖNIGSBLAU04 Beitrag anzeigen
In NRW sind Sportveranstaltungen an folgenden gesetzlichen Feiertagen untersagt (1. Mai :Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört)

http://www.nwjv.de/termine/feiertag.htm
Das Wort "Sportverbot" liest man auf der Seite. Das kommt dabei raus, wenn ein Sportverband einen Gesetzestext "zitiert".

Schau mal im Feiertagsgesetz von NRW nach. Da ist nie von "Sportverbot" sondern immer vom Verbot von "Sportveranstaltungen" die Rede.

Edit:
Im Feiertagsgesetz von NRW steht auch drin, dass man während der Hauptzeiten des Gottesdienstes zu Sonn- und Feiertagen keine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel abhalten darf. Wenn jemand fragt, ob er in NRW sonntags morgens überhaupt das Haus verlassen darf, dann müsste man ihn mit ähnlicher Konsequenz darauf hinweisen.

Geändert von mithardemb (01.05.2009 um 10:50 Uhr)
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