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Alt 01.05.2009, 10:54
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Das Wort "Sportverbot" liest man auf der Seite. Das kommt dabei raus, wenn ein Sportverband einen Gesetzestext "zitiert".

Schau mal im Feiertagsgesetz von NRW nach. Da ist nie von "Sportverbot" sondern immer vom Verbot von "Sportveranstaltungen" die Rede.

Edit:
Im Feiertagsgesetz von NRW steht auch drin, dass man während der Hauptzeiten des Gottesdienstes zu Sonn- und Feiertagen keine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel abhalten darf. Wenn jemand fragt, ob er in NRW sonntags morgens überhaupt das Haus verlassen darf, dann müsste man ihn mit ähnlicher Konsequenz darauf hinweisen.

Hast ja Recht

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1989

......
§ 5

Verbotene Veranstaltungen

(1) An Sonn- und Feiertagen sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes verboten:
a) öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auf- und Umzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen,
b) alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt,
c) öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, soweit hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird,
d) größere sportliche Veranstaltungen und solche, durch die der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.

Dieses Verbot gilt unbeschadet der Regelung in § 6 für den 17. Juni nicht, wenn dieser Tag auf einen Wochentag fällt. Es gilt ferner nicht für gewerkschaftliche Veranstaltungen am 1. Mai. Als Hauptzeit des Gottesdienstes gilt die Zeit von 6 bis 11 Uhr. Die örtliche Ordnungsbehörde kann im Einvernehmen mit den Kirchen festlegen, daß diese Zeit bereits vor 11 Uhr endet.


....
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