@Harald: Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, daß Du das Veröffentlichungsdatum der WSO in die Formulierung "am Ende der folgenden Spielzeit" einfließen lässt, oder? Das ist doch nicht etwa ein Versuch, das Thema in's Lächerliche zu ziehen?
Dieses "am Ende der folgenden Spielzeit" bezieht sich nämlich eindeutig auf den Punkt der Überbesetzung einer Liga (steht sogar im gleichen Satz):
Zitat:
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Bei einer Überbesetzung erhöht sich am Ende der folgenden Spielzeit die Zahl der Absteiger entsprechend.
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Selbstverständlich gilt die WSO und alle dazugehörigen Anhänge. Aber dennoch kann man selbst mit den größtmöglichen Anstrengungen nirgendwo herauslesen, daß es mehr als 2 Absteiger geben kann. Denn es sind genau 2 Absteiger in der WSO definiert.
Die von Dir erwähnten "Spitzfindigkeiten" finden doch eher auf Seiten derer statt, die hier irgendwo versuchen noch Lücken zu finden, damit man 3 Mannschaften absteigen lassen kann. Ich verstehe jedoch ehrlich gesagt nicht, weshalb hier so großen Wert darauf gelegt wird, daß man die WSO so sehr verdrehen kann, wie es getan wird.
Haben wir eine gültige WSO oder haben wir keine?
Und wenn wir eine haben, gilt das darin geschrieben dann oder nicht?
Und wenn es gilt, bitte ich erneut darum, die genaue Stelle zu nennen, wo steht, daß mehr als 2 Mannschaften absteigen müssen. Dies ist nämlich bisher noch jeder schuldig geblieben und meiner Meinung nach würden die bisherigen "Argumente" auch keinerlei Protest standhalten. Anderenfalls würde man sich IMHO sehr lächerlich machen.
Und mal nebenbei gefragt (wie es The Fenian bereits gefragt hatte): wer könnte wo und bis wann Protest gegen diese "Abstiegsregelung" einlegen? Wie sind hier die Zuständigkeiten geregelt?
Und um noch irgendwelchen "Pauschalverdächtigungen" aus dem Weg zu gehen: ich bin selbst (weder direkt noch indirekt) von den Abstiegen/Nichtabstiegen betroffen und kann deshalb völlig neutral diese in meinen Augen völlig falsche Nutzung der SWTTV-WSO betrachten.