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Im Sinne der regel ist die Unterscheidung Schlägerhand/freie Hand jederzeit "interessant", denn mit der einen darf ich den Tisch berühren, mit der anderen nicht.
Da Problem ist, dass die Regeln den bestimmten Artikel verwenden - vermutlich, weil Formulierungen wie "eine Schlägerhand" einige Leute verwirren würden. Das aber der Zustand mit zwei freien Händen zwischen den Schlägen erlaubt ist, ist ja wohl unbestritten - und das, obwohl auch beim Begriff freie Hand der bestimmte Artikel verwendet wird.
Zudem ist unbestritten, dass körperbehinderte Spieler, denen eine Hand/ein Arm fehlt, regelgerecht spielen dürfen. Warum ist dann aber beim Aufschlag die Möglichkeit der Sonderregelung für solche Fälle erwähnt, für den sonstigen Spielverlauf aber nicht.
Die einzig logische Erklärung ist die, dass das Spielen ohne "freie Hand" (außer beim Aufschlag) nicht regelwidrig ist.
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