Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Wenns denn hilft, hier das Antwortschreiben auf die Nachfrage von Fraulautern und Limbach bezüglich Abstieg:
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Da steht dann auch drin:
Weiterhin zur Klarstellung:
Die WO regelt den Ablauf des Spielgeschehens! Manche Änderungen der WO erfordern aber zur Durchführung (einmalige) Maßnahmen, die der Sportausschuss festlegen muss. Diese Maßnahmen gehören nicht in die WO.
Nach dieser Interpretation ist eigentlich jeder Passus der WO potentiell betroffen und könnte "einmalige" Maßnahmen des Sportausschusses erfordern.
Warum dann noch die Version für "mehrmalige" Maßnahmen ?
Ich bleibe der Meinung: Da hat jemand was "einmalig" verbockt indem er die gefasste Änderung NICHT als Änderung der WO eingetragen hat, sondern nur als Beschluss des Sportausschusses. Wenn die Satzung solche Dinge vorsieht und ermöglicht, dann sollte man sich auch mal Gedanken über eine Änderung der Satzung in diesem Punkt machen.