aus dem aktuellen Rundschreiben
Zitat:
Spieltag 04/05.04.2009
VfL Ramsdorf 4- TuB Bocholt 3
Nach Einreichen des Spielberichtes wurde die Wertung des Spiels zurückgenommen, da es sich
bei der fehlerhaften Doppelaufstellung nur um eine Fehleingabe handelte. Die Ordnungsstrafe
bleibt auf Grund der Fehleingabe aber bestehen.
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Da fällt mir, ein, dass ich auch einmal einen Spielbericht falsch im Click-TT eingegeben hatte.
Ein Korrektur war jedoch mit meinen damaligen Zugriffsrechten nicht durchführbar.
Ist dieses mittlerweile möglich? Wenn nicht, kann hier wohl unmöglich eine Ordnungsstrafe verhängt werden.
Lemmy