... ja und es gibt auch kein Rückschreiben vom Amtsgericht, daß und mit welchem Datum die Eintragung der Satzung erfolgt ist.
Durch Ausbleiben eines solchen Schreibens hätte man stutzig werden können beim STTB. Aber wahrscheinlich ist auch das nur die Schuld dieses phlegmatischen Notars.
Muß jetzt doch mal wirklich nachhören, ob die Grundbucheintragung bei meinem Hauskauf erfolgt ist, oder ob auch hier seitens meines Notar geschlampt worden ist? – Notare sind ja so unzuverlässig heutzutage