Habe gerade diese Meldung
http://www.focus.de/karriere/arbeits...id_396708.html gelesen.
Auszüge aus dem Bericht über das
dritt- und somit letztinstanzliche Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts:
"Der Anwalt des Mannes argumentierte, Prostitution sei mittlerweile ein normales Gewerbe."
"Die Arbeitsbehörde weigerte sich jedoch, weil Prostitution gegen die guten Sitten verstoße. „Wir werden nicht vermitteln, solange es nicht eine eindeutige moralische Haltung in Deutschland zur Prostitution gibt. Wenn doch, müsste es aber ein ganz normaler Beruf sein, ohne Wenn und Aber. Und das schließt auch das Recht auf Weiterbildung ein.“ "
Na, dann darf man gespannt sein, wann das Berufsbild der "Ausübung von sexuellen Taten" klar definiert ist und ab wann sich die ersten Azubis an den Berufsschulen einfinden. Es wird zwar noch ein paar Reibereien geben, ob eine 14-jährige Schulabbrecherin schon mit der Ausbildung beginnen darf, wenn sie bereits einen "Ausbildungsbetrieb" vorweisen kann, aber ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis hier klare Regelungen geschaffen werden.
Ist dann eigentlich die
Handwerkskammer zuständig
Hier schon mal eine Prüfungsfrage:
Die Stiftung Warentest hat Vibratoren getestet.
Welches Testergebnis ist besser: "Gut" oder "Befriedigend"?