Ein paar Infos zum Windsbach-Urteil:
Das Sportgericht des Verbandes hat in seinem Urteil 4/2009 dem Einspruch stattgegeben, da das Gericht der Auffassung ist, dass der nicht formgerechte Wechsel der Spielberechtigung keine praktischen Folgen hatte und der Sinn der betreffenden Regelungen (WO Abschnitt B) erfüllt gewesen sei. Hinzu komme in diesem Einzelfall, dass die Verantwortung für den begangenen Formfehler nicht unbedingt dem Einspruchsführer anzulasten sei.
Eine ausdrückliche Empfehlung bezüglich der Konsequenzen für die zeitliche Abwicklung der Relegation enthält das Urteil nicht.
Es wird in Kürze in der
Urteilssammlung des BTTV unter
www.bttv.de --> Service --> Urteile --> SG Verband erscheinen.
Über eine etwaige Berufung zum Verbandsgericht ist der Urteilsredaktion noch nichts bekannt.