Zitat:
Zitat von Vollblutprofi
Nach meinen Informationen hat die Tätlichkeit die Spielfähigkeit des Gegners nicht im geringsten beeinflusst.
Die hohe Strafe ist vermutlich allein darauf zurückzuführen, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
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Ich lese das aus gegebenem Anlass hier mit Interesse, ohne den Spieler zu kennen.
Aber: findest du - eine Tätlichkeit sei unterstellt - die Strafe wirklich 'hoch'?
Ich finde, wenn der Kerl 'n - wie du sagst - 'Wiederholungstäter' ist, ist die Strafe ziemlich unangemessen...