Zitat:
Zitat von Vollblutprofi
Nach meinen Informationen hat die Tätlichkeit die Spielfähigkeit des Gegners nicht im geringsten beeinflusst.
Die hohe Strafe ist vermutlich allein darauf zurückzuführen, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
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äh...entschuldigung....Tätlichkeit bleibt Tätlichkeit, oder seh ich das falsch?? Oder sorum gefragt: ab wieviel Tropfen Blutverlust oder wieviel cm Beule ist für Dich die Spielfähigkeit nimmer gegeben??? In meinen Augen isses wurschd, wieviel "aua" er seinem Gegner, dem Schiedsrichter oder einem Zuschauer er gemacht hat. Tätlichkeit bleibts trotzdem, und da ist eine Strafe angebracht. Höhe ist jetztmal egal. Und meines Erachtens sollten Strafen (Sperren) ab dem Tag des Urteils zählen. Ggenbeispiel: Diego von Bremen hat die 2. gelbe Karte und ist im UEFA-Endspiel gesperrt. Kein Mensch käme auf den gedanken, zu sagen, er darf da mitspielen und ist im nächsten Jahr in der 1. Runde gesperrt....