Einzelnen Beitrag anzeigen
  #29  
Alt 05.03.2003, 10:20
Polarbaer Polarbaer ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2001
Ort: FFM
Beiträge: 228
Polarbaer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wahrscheinlich haben wir verschiedene Auffassung von Rechtsinterpretation. Ich glaube, dass durch das Abtrennen des Obergummis vom Schwamm (wir reden hin nicht davon, dass dieser sich loest und nachgeklebt wird), dieses Material seine Zulassung verliert. (Analog darf ich bei 2 verschiedenen Autos mit TÜV nicht willkuerlich Teile aus dem einen in das andere einbauen, obwohl es sich ausschliesslich um TÜV gepruefte Teile handelt!)

Die Frage, wie es sich mit einzeln zu kaufenen Schwaemmen verhaelt, ist mir unklar und diesen Fall meine ich auch nicht. Hier waere interessant, ob die einzeln zu kaufenden Schwaemme wirklich eine ITTF Zulassung haben

Geändert von Polarbaer (05.03.2003 um 10:23 Uhr)
Mit Zitat antworten