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Wahrscheinlich haben wir verschiedene Auffassung von Rechtsinterpretation. Ich glaube, dass durch das Abtrennen des Obergummis vom Schwamm (wir reden hin nicht davon, dass dieser sich loest und nachgeklebt wird), dieses Material seine Zulassung verliert. (Analog darf ich bei 2 verschiedenen Autos mit TÜV nicht willkuerlich Teile aus dem einen in das andere einbauen, obwohl es sich ausschliesslich um TÜV gepruefte Teile handelt!)
Die Frage, wie es sich mit einzeln zu kaufenen Schwaemmen verhaelt, ist mir unklar und diesen Fall meine ich auch nicht. Hier waere interessant, ob die einzeln zu kaufenden Schwaemme wirklich eine ITTF Zulassung haben
Geändert von Polarbaer (05.03.2003 um 10:23 Uhr)
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