|
AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
@mighty - ich werde meinem Vorsatz wieder untreu - ein letztes Mal.
in "alten Klebern" war als Lösungsmittel Dichlormethan, Trichlorethylen, Benzol und Toluol. Diese wirst Du in den neuen "ITTF approved" Klebern nicht mehr finden.
Vielleicht hilft das : ich selbst habe mir im Studium noch mit Benzol und Toluol die Hände gewaschen ohne dass ich selbst oder irgendjemand sonst sich der Gefahr bewusst gewesen ist. Das Gefahrenpotential wurde erst später erkannt. Wenn das Gefahrenpotential bekannt gewesen wäre und die Uni hätte nicht darauf aufmerksam gemacht oder die entsprechenden Schutzmaßnahemn in den Labors installiert oder alle Präparate die die Handhabung mit Benzol erforderten gestrichen dann würde sie sich vor Schadensersatzforderungen nicht retten können.
So - jetzt ersetze Uni gegen ITTF oder DTTB in Zusammenhang mit dem Bekanntwerden der Gefährdungspotentiale oben genannter Lösungsmittel und der Zulassung von Spielmaterialien.
__________________
Cogito sum res cogitans
|