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Alt 10.05.2009, 21:16
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Zitat:
Zitat von Rudi Endres Beitrag anzeigen
Noch ein Nachtrag zu Toluol: Das Bundesinstitut konnte, unter den üblichen Bedingungen des Frischklebens in Umkleiden, eine neurotoxische Wirkung von Cyclohexan nicht ausschließen. Das Gefährdungspotenzial von Toluol übertrifft das der mindergiftigen VOC´s, wie Cyclohexan, um ein Zigfaches. Rechnet man die Stellungnahme des Instituts auf Toluol oder Benzol hoch, so kommt man zu besorgniserregenden Ergebnissen. Seien wir froh, dass das Zeug vom Markt ist.
Ja, dieses Märchen ist schon mal aufgetaucht. Du meinst bestimmt dieses Dokument: http://www.bfr.bund.de/cm/252/loesem...sschlaeger.pdf .

Nur 12 Seiten. Ich habe es gelesen. Diese Expertise beweist Ungefährlichkeit des Frischklebens mit autorisierten Klebern in größeren Räumen wie Sporthallen. Nur ausschließlich über einen sehr kleinen "Kleberaum" (30 m³) haben sie geschrieben: ""Die dann erreichten Werte weisen keinen
ausreichenden Sicherheitsabstand zum aktuellen „no observed adverse effect level“ (NOAEL) für neurotoxische Effekte auf. Dieser NOAEL charakterisiert die Schadstoffmenge, nach deren Einatmung gerade noch keine nervenschädigenden Wirkungen beobachtet werden."

Man muss sich so einen 30 m³ Raum vorstellen. Das ist wie ein kleines Schlafzimmer 3x4 m. Und sogar in diesem Extremfall wird die Gefärhrlichkeitsgrenze nicht überschritten.

Deise Expertise wurde im Auftrag von DTTB gemacht und könnte eigentlich als Grund zu Aufhebung des Frischklebeverbotes dienen.
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