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Alt 13.05.2009, 18:25
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Rainer Rainer ist offline
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AW: Gerüchteküche

Zitat:
Zitat von Frank Schmidt Beitrag anzeigen
Wie in der vorletzten "tischtennis" nachzulesen war, gilt auch bei mehreren eingereichten Wechseln immer nur der erste. Heißt, wechselt ein Spieler von Verein A zu Verein B, kann er nicht vor demselben Wechselschluss von B zu C wechseln.
Ich folgere daraus, dass man einen Wechsel auch nicht rückgängig machen kann. Das wäre ja quasi von A zu B und von B zu A zu wechseln.

Oder weiß jemand konkret, dass so etwas geht - interessante Frage.
Die Rücknahme eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung ist unter den engen Voraussetzungen und gebunden an die Formvorschriften von WO-B 4.2 möglich:
Zitat:
Die Rücknahme oder Änderung eines Antrages zum gleichen Wechseltermin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem schriftlichen Einverständnis aller Beteiligten (Spieler, abgebender und aufnehmender Verein) kann ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden.
Maßgebend für das fristgerechte Absenden sind das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsscheins/Übergabebestätigung oder des Telefax-Empfangsjournals.
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