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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Vielleicht hilft folgendes Beispiel weiter:
Wenn ich in einem Verein (für irgendetwas ...) Mitglied bin, und dieser Verein beschließt auf seiner letzten Jahreshauptversammlung eine Änderung seiner Vereinssatzung, mit der ich nicht einverstanden bin, habe ich doch nur folgende Möglichkeiten zu reagieren:
a) ich nehme die Änderung - wenn auch widerwillig - hin und halte mich an die geänderte Satzung (evtl. versuche ich darüber hinaus, bis zur nächsten Jahreshauptversammlung unter den übrigen Vereinsmitgliedern eine Mehrheit zu organisieren, um die Änderung wieder aufzuheben)
b) ich trete zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Verein aus.
Die hier in diesem Thread offensichtlich von einigen Diskussionsteilnehmern vertretene Alternative c), dass man sich stillschweigend einfach nicht an die Änderung hält (u.a. weil man sie nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann - geht es nicht auch ein paar Nummern kleiner?) ist einfach nur kindisch und unreif.
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