Zitat:
Zitat von Righthander
Servus Chefe,
wir werden jetzt sicherlich nicht die Gründe unseres Einspruchs hier im Forum breittreten. Wenn Du Sie erfahren willst wende dich an das Verbandsgericht oder lies das Urteil auf der BTTV-Seite nach. Auf jedenfall waren die Gründe offensichtlich so überzeugend, dass das Gericht dem Einspruch stattgegeben hat.
MFG
Righthander
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also ich habe mir auch persönlich das urteil durchgelesen und finde es sehr nachvollziehbar und durchaus vertretbar...
außerdem haben es auch andere leute (nicht aus windsbach), die meiner meinung nach sich sehr gut mit tt und dem regelwerk auskennen, durchgelesen die auch der selben meinung waren.
PS: Erst das Urteil lesen, und danach seine Meinung äußern...

Das Gericht hat nun mal so entschieden.