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Zitat von TheHithunter
ich hatte vor Kurzem eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Schiri. Und zwar habe ich meinen Griff mit einem Tennisgriffband umwickelt, weil ich relativ große Hände und lange Finger habe. Angeblich wäre ich verpflichtet dieses auf seinen Wunsch hin abzuwickeln?? Ich konnte diesbezüglich keine Regel finden. Kennt sich jemand hier detailliert aus?
Danke 
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2.4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinaus stehen.
Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.
2.4.8 Vor Spielbeginn und jedes mal, wenn er während des Spiels den Schläger wechselt, muss der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den Schläger zeigen, mit dem er spielen will, und muss ihnen gestatten, den Schläger zu untersuchen.
Was für einen Sinn sollte das Abmachen des Griffbandes laut Ansicht des Schiedsrichters gehabt haben? Laut Regulativ muss man dem Schiedsrichter gestatten den Schläger zu untersuchen, aber das Griffband abmachen, das muss man denke ich nicht. Beim Griff gibt es ja regulativ keine genauen Vorgaben, wie der von der Beschaffenheit, Form, etc. sein muss. Aber ob es dafür eine explizite regulative Festlegung gibt, die besagt, ob der Schiedsrichter verlangen kann das Griffband abzumachen, das bezweifle ich einmal - Macht ja auch echt gar keinen Sinn...