Hier nochmal der Auszug aus der Wettkampfordnung des Allgemeinen Deutsche Hochschulsportverband:
"§ 7
(1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder gemäß § 36
Abs. 1 HRG ("Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule hauptberuflich
tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die eingeschriebenen Studenten")
von Hochschulen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben-
und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt.
(2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf
einen Examensabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt."
Demzufolge bist du noch spielberechtigt und kannst dich anmelden!