Zitat:
Zitat von Norbert Völz
Jeder Verein hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Jugendlichen. In meinen Verein wurde ein Spieler nur in der Mannschaft umgestellt (von 4 auf 1 aus Taktik)..
Jetzt hat er dem Tischtennis den Rücken gekehrt.
So einfach darf und sollte es sich ein Verein nicht machen.
Sollte das Beispiel "Eitorf" Schule machen, dann wäre aus meiner Sicht eine WO-und Satzungänderung fällig.
LG Norbert
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Mit der Fürsorgepflicht stimme ich dir zu, aber genau jetzt widersprichst du dir ja in dem Beispielt "Eitorf" wieder selber, laut Aussage hier wollen die Jugendlichen aus der zweiten Mannschaft ja sehr gerne VL spielen, wenn der Verein den Jungs also gesagt hat das sie nur "haue" bekommen usw. und sie es trotzdem wollen, muss der Verein die ja schon melden, weil sonst alle aufhören würden...
Wenn einer bei aus dem Verein nur wegen der Umstellung von 4 auf 1 aufgehört hat, hat er MEINER Meinung nach nur nach einem Grund zum aufhören gesucht...
Ansonsten stimme ich Volker Beitrag zu 100% zu