Zitat:
Zitat von MarkusZ
Wo steht dies in der WO?
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Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb
5.1 Allgemeines
Zu Beginn der Vorrunde sind sämtliche am Mannschaftsspielbetrieb teilnehmenden
Mitglieder eines Vereins (getrennt nach Herren, Damen, Jungen und Mädchen)
gemäß der Spielstärkereihenfolge in Vereinsranglisten einzureihen.
Es dürfen nur solche Spieler aufgenommen werden, die WO B 2.1 a erfüllen und für
den Verein spielberechtigt sind.
Die Wettspielordnung des BTTV regelt einige grundlegende Bestimmungen bzgl. der
Vereinsranglisten, insbesondere im Abschnitt G.
Ein Spieler der nicht teilnimmt, darf auch auf der Rangliste nicht aufgeführt werden. Demnach ist sogar eine A-B Regelung normal nicht gestattet.
Gruß Tobias