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Alt 02.06.2009, 22:25
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Mal ne mit Sicherheit neutrale Antwort aus Niederbayern, weil ich die Vereine nicht kenne, um die es geht.

Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube:

Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht zwingend nötig, um Mitglied beim BLSV zu sein.
Wichtig ist, dass der Spieler auf der Spielberechtigungsliste erscheint. Wenn der betreffende Spieler also zur Winterpause nicht den Verein gewechselt hat, kann ihn der betreffende Verein sehr wohl auf der Spielberechtigungsliste weiterführen.
So wie ich das auffasse, bzw. wie es beschrieben ist, wurde der Spieler zwar nicht mehr dem BLSV als Vereinsmitglied gemeldet (ist da der 1.1. überhaupt der Stichtag ?), aber wenn er auf Spielberechtigungs- und Rangliste stand, werden/wurden dafür ja sowieso Beiträge fällig (jeder Spieler auf der RL kostet den Verein Geld, dadurch sind die Spieler automatisch Mitglied beim BLSV).
Den Spieler auf der Spielberechtigungsliste weiterführen darf der Verein m.E. sogar so lange, bis der betreffende Spieler sich einem neuen Verein anschließt. Also dürften sie ihn sogar nächstes Jahr noch weiterführen, wenn der Spieler selber nichts dagegen hat oder dagegen unternimmt.
Die betreffenden Gremien (Spielleiter usw.) können da nur in der Weise einschreiten, dass sie einen a/b Spieler anordnen. Dies kommt aber erst zu tragen, wenn der Betreffende weniger als drei Einsätze pro Halbserie gemacht hat. Das wäre dann spätestens zur neuen Saison der Fall.
Wenn der Betreffende also in der VR seine drei Spiele (oder mehr) gemacht hat, ist das Ganze aus meiner Sicht zwar unbefriedigend, aber nach geltendem Recht absolut korrekt abgelaufen.
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Geändert von SiegenburgTT (02.06.2009 um 22:30 Uhr)
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