Zitat:
Zitat von SiegenburgTT
Ich kann nur von unserem Verein ausgehen. Dort werden die Mitgliedsbeiträge nicht zum 1.1., sondern später erhoben, so viel ich weiß.
Also kann es doch sein, dass die Mitgliedschaft noch für die RR bestand (der Spieler hatte ja den Vereinsbeitrag schon bezahlt) und die Kündigung erst zum neuen Vereinsjahr wirksam wird, was u.U. erst viel später im Jahr, sogar nach Beendigung der RR sein kann !?
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Das kann natürlich sein. Aber 2 Punkte sprechen hier dagegen:
1. Der Spieler hat vor dem 1.1. gekündigt und der Verein die Kündigung angenommen. Folglich ist ein von beiden Seiten gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen. Egal wie die Fristen in der Satzung aussehen. Das war eine eben eine ausserordentliche Kündigung die möglich ist wenn beide zustimmen
2. Der Spieler wurde nicht mehr beim BLSV gemeldet, weil er kein Mitglied mehr war oder warum auch immer. Und dieses bewußt. Fazit: Ohne diese Meldung (selbst wenn er noch Mitglied gewesen wäre) besteht keine Spielberechtigung mehr, weil diese Meldung beim BLSV Voraussetzung ist.