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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
IMHO, der BLSV ist völlig unabhängig vom ByTTV. Ob ein Tischtennis-Spieler im BLSV gemeldet ist, ist daher für Spielleiter gar nicht überprüfbar (es sei denn er hat gute Kontakte zu BLSV-Verantwortlichen).
Voraussetzung für eine Spielberechtigung im ByTTV (im BLSV gibts das gar nicht) ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der im ByTTV gemeldet ist. Der Sportverein muß jedes Mitglied beim BLSV melden.
Mir ist es z. B. auch schon passiert, daß ich Karteileichen noch als Spielberechtigte (man denkt ja, im Notfall könnte man noch auf den Spieler zurückgreifen) auf der Liste hatte, obwohl der betreffende Spieler in der Zwischenzeit schon länger nicht mehr im Verein war (damals wurden die Mitgliedschaften vom Hauptverein etwas lax an die Abteilungen kommuniziert).
Gemerkt hat dies im ByTTV aber niemand (der Spieler wurde aber auch nicht eingesetzt oder als Strohmann auf der RL geführt).
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