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Alt 03.06.2009, 12:28
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Zitat:
Zitat von Wolfgang Döring Beitrag anzeigen
..... (eine Meldung beim BLSV ist
u. a. eine Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung - WO B2 1 a- und demnach dem Verein ja auch Kosten spart), .
Aus dem Eröffnungspost. Kenne die WO in Bayern nicht genau aber hier steht doch eindeutig, dass es entscheidend ist ob der jenige beim BLSV gemeldet ist oder nicht weil es Voraussetzung für eine Spielberechtigung ist.

@mmm
Du sagst es ja selber. Jedes Mitglied muß beim BLSV gemeldet werden. Ist er kein Mitglied wird er nicht gemeldet und umgekehrt. Er ist kein Mitglied und nicht im BLSV gemeldet ->keine Spielberechtigung möglich
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.

Geändert von Fastest115 (03.06.2009 um 12:31 Uhr)
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