Einzelnen Beitrag anzeigen
  #20  
Alt 03.06.2009, 12:42
Benutzerbild von SiegenburgTT
SiegenburgTT SiegenburgTT ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 25.05.2003
Ort: Siegenburg
Beiträge: 476
SiegenburgTT ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Zitat:
Zitat von mmm Beitrag anzeigen
Natürlich kann man jemanden, der noch nie TT gespielt hat, weit vorne aufstellen, wenn er laut Aussage des Vereins die Spielstärke dazu hat. Sollte das nicht der Fall sein, muß der Spielleiter laut Regelwerk nach der Hinrunde (aber nicht früher!) entsprechende Korrekturen an der RL vornehmen.

Theoretisch könnte man auch 6 Strohmänner an 1-6 aufstellen, die tatsächlichen besten 6 in der zweiten Mannschaft einsetzen, um die Punkte gegen den Abstieg einzufahren, und in der Rückrunde nach korrigierter RL das gleiche dann mit der 1. Mannschaft machen.
Ist laut Regelwerk nicht verboten!
Stimmt so nicht ganz. Die entsprechenden Gremien prüfen das und wenn kein Nachweis vorliegt, dass die betreffende Person irgendwo schon mal TT gespielt hat (und ggf. eine Bilanz oder ein Spielstärkennachweis verfügbar ist), wird es in der Regel nicht genehmigt, so einen Spieler weit vorne aufzustellen.

Der Verein ist da in der Bringschuld. Eine Aussage, dass der Spieler gut sei, reicht in so einem Fall nicht.

Natürlich gibt es mal den Fall dass da einer aus Hinterchina oder Usbekistan kommt und die Spielstärke tatsächlich nicht überprüfbar ist. In diesem Fall kann theoretisch tatsächlich mal eine Falscheinstufung passieren (die zur RR korrigiert wird). So ein Fall ist aber extrem selten.

@ Wolfgang Döring:

Was ist nicht gut finde, ist, hier eine Diskussion loszutreten, und dann später scheibchenweise noch Hintergrundinfos rauszurücken:
Zitat:
Fakt ist allerdings, dass laut Satzung des betroffenen Vereins der Spieler mit seiner Kündigung um ca. 14 Tage zu spät war. Er hätte spätestens am 1.12. kündigen müssen, dann wäre er am 1.1.2009 definitv kein Mitglied mehr gewesen.
.
Wenn, dann bitte alle Fakten auf den Tisch, sonst ist so eine Diskussion unsinnig. Diese weitere Info bestärkt mich übrigens zudem in dem Gefühl, dass das Ganze so richtig gelaufen ist (nach den Statuten). Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man erst mal die Statuten ändern.

Und noch was zum Thema Information: Die WO B 2.1.a besagt folgendes:
Zitat:
Am Spielbetrieb des BTTV darf nur teilnehmen, wer Mitglied eines dem Bayerischen Landessport-Verband e.V. (BLSV) angeschlossenen Vereins ist.
Da steht nicht drin, dass der Spieler BLSV-Mitglied sein muss. Der Verein muss es sein !
Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied ! Und wenn die Kündigung zu spät war, war er auch noch Vereinsmitglied, also spielberechtigt !

Entscheidender ist die WO B 1.2.:
Zitat:
Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein.
=> wobei das kein Widerspruch zu oben ist.

Kurzfassung: Zu spät gekündigt, kein Vereinswechsel, also rechtens, ihn auf der RL zu belassen.

PS. Der Verein hat ja übrigens für den Spieler schon für die ganze Saison beim BTTV Beitrag bezahlt:

Zitat:
Spielerbeiträge für Spielberechtigungen werden auf der Jahresrechnung in Rechnung
gestellt, außer die Löschung der Spielberechtigung wird vor dem 15. September
des Vorjahres beantragt.
__________________
www.tt-siegenburg.de

Geändert von SiegenburgTT (03.06.2009 um 12:53 Uhr)
Mit Zitat antworten