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Alt 04.06.2009, 01:35
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Michael F. aus Köllerbach
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Leinenbach alleinvertretungsberechtigter Präsident und Notvorstand des STTB !

Ich habe mich beim Amtsgericht, sowie oben angekündigt, am 2.6.09 persönlich erkundigt.
Zur Erinnerung, am 29.4.09 wurde Hermann Leinenbach beauftragt, die neue Satzung beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Ich habe erfahren, daß entgegen der Behauptung von Rechtsanwalt Erhard Rubert jetzt doch zuerst ein Notvorstand beauftragt werde mußte, wohl als Vorausetzung um die Satzung 2009, wie am Freitag den 29.5.09 geschehen, eintragen zu dürfen. Umso erstaunlicher, da ich auf letzter Generalversammlung zum wiederholten Male auf die korrekte Reihenfolge, zuerst Wahl des Vorstandes und erst dann Satzung, aufmerksam gemacht habe. So verfügt der STTB doch zuerst über einen Vorstand, und zwar einen ungewollten Notvorstand.

Nicht nur, daß unser Ehrenpräsident Hermann Leinenbach jetzt in einer Nacht- und Nebelaktion zu eben diesen Notvorstand bestimmt wurde, sondern das er auch im aktuellen Vereinsregister nach der Satzung von 2009 als alleinvertretungsberechtigter Präsident neben Erwin Berg als Vizepräsidenten und die bereits seit langen verstorbenen Schneider als Vizepräsident Finanzen und Willberger als Vizepräsident Sport eingetragen wurden.

Ein sichtlich über den STTB genervter Rechtspfleger Weber äußerte sich über die Eintragung von Toten im Vereinsregister neuesten Datums: Das interessiert mich nicht.

Der allgegenwärtige Hermann Leinenbach als Ehrenpräsident, als Notvorstand, als alleinvertretungsberechtigter Präsident nebst zwei Verstorbenen im geschäftsführenden Vorstand bildet nun die Plattform, auf welche ein legitimer Vorstand gewählt werden soll. Die Vorstandswahl des Verbandstages 2007 fällt unter den Tisch.

Zu dem Kommentar bezüglich Anwälte und Anwaltskosten möchte ich anmerken:
Nachdem ich meine Besorgnis über den Zustand der Halle St. Ingbert kund tat, beauftragte der LSVS Rechtsanwalt Erhard Rubert damit, mir eine vollkommen haltlose Zahlungsaufforderung von über 13.000 Euro zukommen zu lassen. Begründung: Ich habe ein vollkommen grundloses Gutachten durch meine Bemerkungen bezüglich der Halle verursacht.
Das dieses Vorgehen, sowie ich glaube, lediglich als Drohung zu bewerten ist, beweist die Tatsache, daß Rechtsanwalt Rubert mich im Auftrag des STTB gleichzeitig zum Rücktritt vom Amt des Schatzmeisters aufgefordert hat.
Um mich vor dieser Zahlungsaufforderung und evtl. künftigen Haftungsansprüchen als Schatzmeister zu schützen – bei dieser für mich mehr als verworrenen finanziellen Situation des STTB – war ich gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser wird von mir privat bezahlt und ist bisher nur in beratender Funktion tätig geworden.
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