Zitat:
Zitat von Fastest115
Aus dem Eröffnungspost. Kenne die WO in Bayern nicht genau aber hier steht doch eindeutig, dass es entscheidend ist ob der jenige beim BLSV gemeldet ist oder nicht weil es Voraussetzung für eine Spielberechtigung ist.
@mmm
Du sagst es ja selber. Jedes Mitglied muß beim BLSV gemeldet werden. Ist er kein Mitglied wird er nicht gemeldet und umgekehrt. Er ist kein Mitglied und nicht im BLSV gemeldet ->keine Spielberechtigung möglich
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Hallo,
ein Verein muß im BLSV sein, Vereinsmitglieder werden 1mal im Jahr an den BLSV gemeldet.
Aber: Vereinsmitglieder werden, so weit ich weiß, nicht an den ByTTV gemeldet. Die Spielberechtigungen laufen einfach weiter (die entsprechenden Abbuchungen natürlich auch), solange diese nicht explizit zurückgenommen werden.
Theoretisch könnte man auch für Nicht-Vereinsmitglieder Spielberechtigungen beantragen, da ja kein Abgleich erfolgt (und die Meldung an den BLSV sowieso nur 1mal im Jahr).
Freundliche Grüße,
mmm