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AW: Leinenbach seit dem 15.5.09 alleinvertretungsberechtigter Notvorstand des STTB "?" !
Wenn man in der gleichen Sitzung die Satzung beschlossen hätte und danach gewählt hätte, ohne sie vorher eintragen zu lassen, wäre man aber genauso weit wie vorher: dass man einen Vorstand hat, der nach einer Satzung gewählt wurde, die nicht eingetragen ist und daher offiziell auch noch nicht gültig.
Um mindestens zwei Sitzungen wäre man so oder so nicht herumgekommen.
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