Zitat:
Zitat von Dallgaard
Die Juristen würden den Antrag der Pirmasenser wegen mangelnder Beschwer als unzulässig zurückweisen (auch wenn er in der Sache begründet wäre).
M.a.W.: Da Pirmasens erreicht hat, was es erreichen wollte, ist die Sache erledigt und (und den Pirmasensern wohl auch) eigentlich völlig "worscht" ob da noch was kommt vom Verband...
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Nach meiner Einschätzung hat PS keinen "Antrag" gestellt, der dann mangels Beschwer zurückgewiesen werden könnte.
Nach meiner Einschätzung hat PS das Rechtsmittel des Einspruchs gegen eine Entscheidung der spielleitenden Stelle eingelegt um zu überprüfen ob die Entscheidung "Abstieg" satzungskonform ist / war.
Es ging also um eine Überprüfung, die in meinen Augen auch von jedem anderen Team der Liga hätte beantragt werden können, auch ohne dass dieses andere Team direkt davon betroffen gewesen wäre.
Wenn ich immer nur dann Protest oder Einspruch gegen eine Missachtung der Satzung einlegen kann wenn ich davon direkt betroffen bin, so widerspricht dies dann doch meinem Rechtsempfinden.