Pirmasens hat zwei formelle Fehler beim Einreichen des Einspruchs gemacht :
Erstens wurde der Einspruch etwas zu spät eingereicht und zweitens wurde die Einspruchsgebühr nur zu 50 % bezahlt. Beide Fehler genügen, um den Einspruch aus formellen Gründen abzulehnen !
Zitat:
Zitat von The Fenian
Nach meiner Einschätzung hat PS keinen "Antrag" gestellt, der dann mangels Beschwer zurückgewiesen werden könnte.
Nach meiner Einschätzung hat PS das Rechtsmittel des Einspruchs gegen eine Entscheidung der spielleitenden Stelle eingelegt um zu überprüfen ob die Entscheidung "Abstieg" satzungskonform ist / war.
Es ging also um eine Überprüfung, die in meinen Augen auch von jedem anderen Team der Liga hätte beantragt werden können, auch ohne dass dieses andere Team direkt davon betroffen gewesen wäre.
Wenn ich immer nur dann Protest oder Einspruch gegen eine Missachtung der Satzung einlegen kann wenn ich davon direkt betroffen bin, so widerspricht dies dann doch meinem Rechtsempfinden.
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