Zitat:
Zitat von ILCHEV
Pirmasens hat zwei formelle Fehler beim Einreichen des Einspruchs gemacht :
Erstens wurde der Einspruch etwas zu spät eingereicht und zweitens wurde die Einspruchsgebühr nur zu 50 % bezahlt. Beide Fehler genügen, um den Einspruch aus formellen Gründen abzulehnen !
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Womit dann wieder eindrucksvoll bewiesen ist:
RECHT haben
und RECHT kriegen
ist zweierlei.
Und - natürlich ist alles so vollkommen in Ordnung; aber es ist auch so ein wenig wie mit'm Loisl und seinen göttl. Ratschlägen für die bay. Staatsregierung.
Wir werden also nicht erfahren ob die Sache mit den Absteigern nun satzungs- und WO-konform war. Ist vielleicht auch besser so.