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Alt 06.06.2009, 18:44
Creglingen Creglingen ist offline
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge

Ich denke Ausraster gehören in gewisser Weise dazu. Problematisch wird die Sache lediglich wenn die Person gegenüber einer anderen Person agressiv wird und wie hier eine Verletzung herbeiführt.

Vom Tatbestand dürfte hier eine Körperverletzung verwirklicht sein, ebenso ist die Rechtswidrigkeit wohl gegeben. Problematisch dürfte es eher auf der Ebene der Schuld werden. Da meines Erachtens nicht ausgeschlossen, werden kann, daß die Person zum Zeitpunkt der Tathandlung vollständig schuldfähig war. Sollte die Schuldfähigkeit jedoch gegeben sein, hat er sich wegen einer Körperverletzung strafbar gemacht. Ob es dann tatsächlich zu einer Verurteilung käme steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.

Ob der geschädigte dann auf dem zivilrechtlichen Wege Schadenersatz, Schmerzensgeldansprüche geltend macht bleibt ihm ebenso unbenommen.

Hiervon weiter losgelöst ist dann eine etwaige Sperre durch den Verband, die wohl das wahrscheinlichste sein dürfte, zu betrachten.
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