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AW: Was ich erklären möchte...
Was ich mal erklärt haben möchte:
Wenn ich jetzt verkünde, daß gegen die Verfassungsfeinde in führenden Positionen mal vorgegangen werden muß, zur Not mit Gewalt, habe ich mich dann schon nach der sich anbahnenden Gesinnungsrechtsprechung strafbar gemacht? Oder kann ich mich auf die Kanzlerin berufen, daß sie nichts von Denkverboten hält? Oder haben die Verfassungsfeinde bereits so sehr ihre verfassungsfeindliche Gesinnung unter Beweis gestellt, daß sie nach ihrer eigenen Rechtsprechung verurteilt werden müssen?
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