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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Der entscheidende Punkt ist, ob ein Spieler dem BLSV gemeldet sein muss oder ob es reicht wenn der Verein Mitglied im BLSV ist - kann das jemand beantworten?
Wenn der Spieler Mitglied sein muss und eine Nachmeldung beim BLSV rückwirkend von den Paragraphen her möglich ist, dann gibt´s an dem Urteil nix auszusetzen.
Das ist zwar aus sportlicher Sicht ein Witz, aber Urteile werden nunmal nur nach Paragraphen gefällt
Im vorliegenden Fall wäre noch zu klären, ob die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft fristgerecht erfolgt ist - wenn dies auch nicht der Fall ist, dann gibt´s aus juristischer Sicht nichts gegen das Urteil einzuwenden - auch wenn´s aus sportlicher Sicht nicht ok ist.
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