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AW: Penholder Belag wegschneiden
Zitat:
Zitat von fox_tt
Hallo
Eine Frage bzgl. Penholder und das Wegschneiden des Belages auf der Rückhand:
Ist es bei Penholder Spielern erlaubt die untere Hälfte des Belages wegzuschneiden (auf der Rückhand) - auch wenn dabei das ITTF Logo und die Belagsbezeichnung wegfällt?
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Wenn die Rückhand auch zum Schlagen benutzt wird : ein klares NEIN.
Normalerweise ist dies ein Regelverstoß aber gibts für Penholderspieler da eine Ausnahmen - dürfte es eigentlich nicht, meiner Meinung nach, aber bin mir da nicht sicher.
Ist nicht nur "normalerweise" ein Regelverstoss sondern grundsätzlich.
Das Problem dabei ist ja, dass man z.B. bei der Schlägerkontrolle nicht nachweisen kann ob der Belag zugelassen ist. Auch das zeigen des "abgeschnittenen" Stückes dürfte es nicht geben.
Richtig
Vielleicht weiß ja jmd wie man sich in so einem Fall als Gegenspieler und Schiedsrichter verhalten sollte.
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Jeder Schlag mit der Rückhand ist ein Fehler - spielen darf er damit.
(Gilt übrigens generell)
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Cogito sum res cogitans
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