Zitat:
Original geschrieben von KLACK!
Wenn sich bei einem Schupfball mein Belag löst, ist dass mein Problem. Entweder ich spiele mit dem Teilweise gelösten Belag weiter, oder ich muss den Schläger wechseln.
Hier lässt sich doch wohl Problemlos die Regel anwenden, die auch greift, wenn ein Schläger beschädigt ist.
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Die Regel, die greift ja nur, wenn ein Schläger "zufällig so stark beschädigt wurde, dass..." - und bei einem so geklebten Belag kann man ja von "billigend in Kauf nehmen" sprechen...
Andersrum: wenn du dir den Belag vom Holz reißt (absichtlich, mit der Hand), dann hast du das Spiel verloren.
Wenn Du aber "rein zufällig" so schlägst, dass sich dein Belag am Tisch abreibt, dann dürftest Du wechseln. Wenn der Belag nicht übersteht, dann ist's sehr schwer, das zu schaffen, wenn er übersteht, dann ists relativ einfach...
"Dein Problem" wäre es, wenn in der Regel festgehalten ist, dass derjenige Spieler dann "auf eigenes Risiko" so weiterspielen muss. Aber da ein Schläger mit unbelegter Seite (sofern sie nicht angemalt ist) nicht zugelassen ist, hättest Du auch keinen regelgerechten Schläger mit dem du das Spiel beenden könntest...
Diskussion zur Wechsel-Regel bitte im entsprechenden Thread