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Alt 27.06.2009, 09:11
MarcoK MarcoK ist offline
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AW: Herren Verbandsliga Saison 2009/10

die begründung: wendlingen hat einen spieler ohne spielberechtigung (widerruf wegen doppelter spielberechtigung im ausland) EINGESETZT. diese spiele in denen dieser spieler gespielt hat wurden dann gegen wendlingen gewertet. an den aufstellungen änderte sich nichts, da der spieler lediglich zusätzlich als siebter spieler aufgestellt war.
der unterschied zum fall untermberg: untermberg hat einen spieler ohne spielberechtigung (widerruf wegen doppelter spielberechtigung im ausland) aufgestellt, aber nicht eingesetzt. die aufstellungen des vereins wurden angepasst, weil nur 5 spieler mit stammspielereigenschaft in der ersten mannschaft verblieben sind. an den wertungen der spiele änderte sich nichts, weil der spieler nicht eingesetzt wurde.

die grundlage für diese entscheidung: wettspielordnung dttb, ausführungsbestimmungen ttvwh, B 1.4. durchlesen und den unterschied zwischen spielberechtigung und einsatzberechtigung beachten! dann wird klar warum richtigerweise so entschieden wurde!
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